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Elterngeld 1800 €: So viel müssen Sie verdienen - Der umfassende Leitfaden

Aktualisiert: 12. Juni

 Glückliche junge Eltern lesen zu Hause die Elterngeld-Broschüre, modernes Interieur, warmes Licht
Mutter berechnet Familienfinanzen nach der Geburt ihres Babys mit Laptop und Dokumenten auf dem Tisch.

Herzlichen Glückwunsch zur bevorstehenden Elternschaft! Eine spannende Zeit liegt vor Ihnen, und neben all der Vorfreude stellen sich natürlich auch finanzielle Fragen. Eine der häufigsten ist: "Wie viel muss man verdienen, um 1800 € Elterngeld zu erhalten?" Als erfahrener SEO-Spezialist und jemand, der das Elterngeld-System in- und auswendig kennt, liefere ich Ihnen hier nicht nur die schnelle Antwort, sondern tauche tief in die Materie ein, damit Sie bestens informiert sind.

Während dieser Beitrag sich auf den Höchstsatz konzentriert, können Sie in unserem detaillierten Artikel erfahren, wie viel Elterngeld Ihnen ganz persönlich zusteht.

Kurzantwort: Wie viel Einkommen für 1800 € Elterngeld?

Um den Höchstsatz von 1800 € Basiselterngeld pro Monat zu erhalten, benötigen Sie in der Regel ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von mindestens 2.770 € in den 12 Monaten vor der Geburt. Beachten Sie, dass die genaue Berechnung komplex ist und von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter Ihre Steuerklasse und Freibeträge. Für den ElterngeldPlus-Höchstsatz von 900 € benötigen Sie dementsprechend rund 2.770 € monatliches Nettoeinkommen und erhalten diesen Satz dann für die doppelte Bezugszeit.

Um Ihre individuelle Elterngeldhöhe schnell und unkompliziert zu ermitteln, nutzen Sie unseren kostenlosen Elterngeld Rechner.


Tiefer eintauchen: Die Berechnungsgrundlagen des Elterngeldes

Das Elterngeld ist eine der wichtigsten Leistungen für junge Familien in Deutschland. Es soll Ihnen ermöglichen, nach der Geburt Ihres Kindes eine Auszeit vom Berufsleben zu nehmen, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen, das Sie vor der Geburt erzielt haben.

Für eine präzise Berechnung Ihres Anspruchs können Sie jederzeit unseren Elterngeld Rechner verwenden.


Das Basiselterngeld: 65% Ihres Netto-Einkommens

Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65% Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens aus den 12 Monaten vor dem Monat der Geburt. Dabei gibt es eine Obergrenze: Der maximale Betrag liegt bei 1.800 € pro Monat.

Warum 65%? Wenn Ihr Einkommen vor der Geburt zwischen 1.000 € und 1.200 € lag, erhöht sich der Prozentsatz auf 67%. Bei Einkommen unter 1.000 € steigt der Prozentsatz schrittweise bis auf 100% an. Das ist die sogenannte Einkommensersatzrate.


Eine umfassende Übersicht über die genaue Höhe und die Bezugsdauer des Elterngeldes finden Sie in unserem speziellen Leitfaden.


Der Deckel: Wann 1.800 € erreicht sind

Die 1.800 € sind der Höchstsatz, den Sie mit dem Basiselterngeld erreichen können. Um diesen Betrag zu erhalten, muss Ihr bereinigtes Nettoeinkommen vor der Geburt so hoch sein, dass 65% davon 1.800 € ergeben.

Lassen Sie uns das Ganze einmal umrechnen: 1.800€ ÷ 0,65 ≈ 2.769,23€

Das bedeutet, dass Sie ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von etwa 2.770 € in den 12 Monaten vor der Geburt erzielen müssen, um den Höchstsatz von 1.800 € Basiselterngeld zu erhalten.



Was zählt zum Einkommen?

Zum maßgeblichen Einkommen für die Elterngeldberechnung zählen:

  • Arbeitseinkommen: Hierzu gehören Lohn, Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Boni, Provisionen etc.

  • Einkommen aus selbstständiger Arbeit: Hier zählt der Gewinn aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit.

Wichtig: Es wird das Nettoeinkommen herangezogen, also das Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Auch Werbungskosten können das relevante Nettoeinkommen mindern.



Steuerklasse und Elterngeld: Eine entscheidende Rolle

Ihre Steuerklasse hat einen erheblichen Einfluss auf Ihr Nettoeinkommen und damit auf die Höhe Ihres Elterngeldes.

  • Steuerklasse III: Hier haben Sie die geringsten Abzüge, was Ihr Nettoeinkommen und somit Ihr Elterngeld maximiert. Es ist für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner sinnvoll, wenn der Hauptverdiener vor der Geburt in Steuerklasse III wechselt. Dies sollte spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes bzw. der Geburt geschehen.

  • Steuerklasse V: Hier haben Sie die höchsten Abzüge und somit das geringste Nettoeinkommen.

  • Steuerklasse IV: Die Abzüge liegen zwischen III und V.

Viele Paare optimieren ihre Steuerklassenkonstellation vor der Geburt, um das Elterngeld zu erhöhen. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Steuerberater beraten.



Besonderheiten für Selbstständige

Für Selbstständige ist die Berechnung des Elterngeldes oft komplexer. Hier wird in der Regel der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr vor der Geburt herangezogen. Auch hier können Sie durch eine vorausschauende Planung, zum Beispiel durch eine optimale Gestaltung Ihrer Einnahmen und Ausgaben, das Elterngeld positiv beeinflussen.



ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: Weitere Optionen

Neben dem Basiselterngeld gibt es noch das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus, die Ihnen mehr Flexibilität bieten:

  • ElterngeldPlus: Wenn Sie nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten möchten, ist das ElterngeldPlus eine gute Option. Hier erhalten Sie maximal die Hälfte des Basiselterngeldes pro Monat, dafür aber für den doppelten Zeitraum. Der Höchstsatz liegt hier bei 900 € pro Monat. Um diesen Betrag zu erhalten, müssen Sie auch hier ein durchschnittliches Nettoeinkommen von etwa 2.770 € vor der Geburt gehabt haben und in Teilzeit maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Zusätzlich zum Elterngeld gibt es spezielle Regelungen für Väter und Familien, die Sie in unserem Artikel über Vaterschaftsurlaub und Familienstartzeit detailliert nachlesen können.

  • Partnerschaftsbonus: Nehmen beide Elternteile für mindestens zwei und höchstens vier Monate gleichzeitig ElterngeldPlus in Anspruch und arbeiten in dieser Zeit beide zwischen 24 und 32 Wochenstunden, erhalten sie zusätzlich jeweils zwei bis vier weitere Monate ElterngeldPlus.



Wann muss das Einkommen erzielt werden? Der Bemessungszeitraum

Der Bemessungszeitraum für das Elterngeld ist entscheidend. Für abhängig Beschäftigte sind es die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, in denen Arbeitsentgelt bezogen wurde. Für Selbstständige ist es in der Regel das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr vor der Geburt.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie während des Bemessungszeitraums Mutterschaftsleistungen bezogen haben, werden diese Monate in der Regel ausgeklammert und stattdessen die davor liegenden Monate für die Berechnung herangezogen.

Ermitteln Sie Ihren individuellen Mutterschutzzeitraum mit unserem Mutterschutz Rechner.


Tipps zur Optimierung Ihres Elterngeldes

Als Experte für finanzielle Familienplanung möchte ich Ihnen einige bewährte Strategien an die Hand geben, die Ihnen helfen können, Ihr Elterngeld zu optimieren:

  1. Steuerklassenwechsel (für Ehepaare/eingetragene Lebenspartner): Wenn Sie in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, kann ein Wechsel in Steuerklasse III (für den höher Verdienenden) und V (für den geringer Verdienenden) das Nettoeinkommen des Hauptverdieners in den Monaten vor der Geburt deutlich erhöhen. Dies sollte spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes oder der voraussichtlichen Geburt erfolgen.

  2. Einmalzahlungen geschickt timen: Boni, Weihnachts- oder Urlaubsgeld, die Sie innerhalb des Bemessungszeitraums erhalten, fließen in die Berechnung ein. Sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Arbeitgeber, ob größere Einmalzahlungen in den relevanten Monaten geleistet werden können.

  3. Vermeidung von Minijobs oder geringfügiger Beschäftigung im Bemessungszeitraum: Einkommen aus Minijobs ist in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig und wird daher nicht für das Elterngeld berücksichtigt. Wenn Sie die Möglichkeit haben, stattdessen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, kann dies vorteilhaft sein.

  4. Mutterschaftsgeld beachten: Mutterschaftsgeld, das Sie vor und nach der Geburt erhalten, ist Elterngeld-schädlich, d.h., es wird auf das Elterngeld angerechnet. Planen Sie dies bei Ihrer Bezugszeit ein. Um die genaue Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes zu bestimmen und besser planen zu können, nutzen Sie unseren Mutterschaftsgeld Rechner.

  5. Rechtzeitige Antragsstellung: Stellen Sie den Elterngeldantrag zeitnah nach der Geburt, da Elterngeld nur drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Der Elternzeitplaner hilft Ihnen, die optimale Verteilung der Elternzeit zwischen den Partnern zu finden.

  6. Für eine reibungslose Planung Ihrer Elternzeit und alle notwendigen Anträge, Checklisten und weitere Finanzrechner, besuchen Sie unseren umfassenden Leitfaden.

  7. Expertenrat einholen: Bei komplexen Fällen oder Unsicherheiten ist es immer ratsam, sich an die Elterngeldstelle oder einen darauf spezialisierten Steuerberater zu wenden. Ihre Expertise kann Ihnen helfen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen.



Fazit

Das Elterngeld ist eine wertvolle Unterstützung für Familien. Um den Höchstsatz von 1.800 € Basiselterngeld zu erhalten, ist ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von rund 2.770 € in den 12 Monaten vor der Geburt erforderlich. Durch vorausschauende Planung, insbesondere im Hinblick auf Ihre Steuerklasse und Einmalzahlungen, können Sie die Höhe Ihres Elterngeldes positiv beeinflussen. Nutzen Sie die zur Verfügung stehenden Informationen und scheuen Sie sich nicht, bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um diese besondere Zeit optimal finanziell abzusichern. Vertiefen Sie Ihr Wissen über Elternzeit und alle Aspekte der finanziellen Unterstützung mit unseren Ressourcen.


Für eine noch genauere Ermittlung Ihrer individuellen Ansprüche empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag Wie viel Elterngeld steht mir zu?


Hast du weitere Fragen zum Thema Elterngeld? Dann lass sie uns wissen und schreibe uns auch auf unseren Social Media Kanälen beispielsweise auf📱Pinterest & Co!



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