Mutterschutz Rechner
🍼 Was ist Mutterschutz?
Der Mutterschutz schützt werdende Mütter vor Überlastung und sichert ihre Gesundheit sowie die ihres Kindes - sowohl vor als auch nach der Geburt. In dieser Zeit besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot und die Mutter erhält Mutterschaftsgeld.
⚖️ Gesetzliche Grundlage
Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt und umfasst u. a.:
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das Beschäftigungsverbot in den letzten 6 Wochen vor und den ersten 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten),
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den Kündigungsschutz,
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sowie die Lohnfortzahlung durch Mutterschaftsleistungen.
👩⚕️ Wer hat Anspruch?
Alle gesetzlich oder privat versicherten Arbeitnehmerinnen, einschließlich:
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Auszubildende, Minijobberinnen und Studentinnen mit Nebenjob
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Auch bei befristeten oder Teilzeit-Arbeitsverhältnissen
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Wichtig: Auch privat versicherte Frauen haben Anspruch auf Mutterschutz - allerdings kann sich die Art der Mutterschaftsleistung unterscheiden.
📝 Wo beantragen?
Der Mutterschutz muss nicht gesondert beantragt werden, aber:
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Der Arbeitgeber muss rechtzeitig informiert werden (mittels ärztlicher Bescheinigung mit voraussichtlichem Entbindungstermin).
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Das Mutterschaftsgeld wird bei der Krankenkasse (gesetzlich) oder bei der PKV / dem Arbeitgeber (privat) beantragt.
📅 Wann beginnt die Elternzeit?
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Bei Müttern schließt die Elternzeit in der Regel direkt an den Mutterschutz an, also frühestens ab der 9. Woche nach der Geburt (bzw. ab der 13. Woche bei Früh-/Mehrlingsgeburten).
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Bei Vätern kann die Elternzeit ab dem Tag der Geburt beginnen - vorausgesetzt, sie wird fristgerecht beim Arbeitgeber angemeldet.
⭐ Weitere Informationen?
In unserem Blogbeitrag Elternzeit und finanzielle Unterstützung: Anträge, Checklisten und Finanzrechner findest du weitere Anregungen für finanzielle Unterstützungsleistungen.

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